B-Plan „Hof Taunusblick“

Herr Stadtverordnetenvorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren,

mit diesem B-Plan wird eine gewerbliche Nutzung auf dem Gelände ermöglicht, wo vorher landwirtschaftliche Nutzung festgeschrieben war. Landwirtschaft wurde hier allerdings schon lange nicht mehr betrieben. So gab es keine Einwendungen zur Nutzungsänderung, um einen Garten- und Landschaftsbetrieb zu verlagern.

Da aber auch ein Brecherbetrieb und Wohneinheiten geplant sind, haben sich für uns etliche Fragen gestellt.

Die Antworten haben wir von der Verwaltung am Donnerstag erhalten. Vielen Dank. Dies hat uns unsere Entscheidung erleichtert.

Lassen Sie mich auf einige Punkte näher eingehen:

  1. Mit dem Brecherbetrieb kommen zusätzliche Staub- und Lärmemissionen in das Gebiet, von 6.00 bis 22.00 Uhr. Wir hoffen, dass alle Möglichkeiten genutzt werden diese zu reduzieren. Auch ob und wie eine Abdichtung des Abfall-Lagerplatzes aussehen wird, kann jetzt noch nicht gesagt werden. Diese Dinge werden erst im Baugenehmigungsverfahren betrachtet.
  2. Wir hoffen sehr, dass die Vergrämung der Zauneidechsen, sie also erfolgreich das Gelände vor Baubeginn verlassen, gelingt. Ein Reptilienzaun soll verhindern, dass sie während der Bauphase auf das Baufeld zurückkehren. Damit die Eidechsen wiederkommen, soll im Randbereich eine Natursteinmauer mit Sandlinsen dafür sorgen, dass die Eidechsen dies als Eiablageplatz nutzen und durch entsprechende Ansaaten auch ausreichend Nahrung vorhanden sein wird.
  3. Mit den Ausgleichsmaßnahmen, die die in Wilhelmsdorf und Wernborn als Blühflächen angelegt werden, wird mit Regio-Saatgut und liegen, sind eindeutige Pflegevorschriften vorgeben, die hoffen lassen, dass die Maßnahmen erfolgreich sein werden.
  4. Dann ist uns aufgefallen, dass im B-Plan zur Feuerwehr das Thema Geovlies explizit ausgeschlossen ist. Hier beim Hof Taunusblick ist dies aber nicht der Fall. Auf unsere Frage dazu erhielten wir die Antwort, dass dies indirekt über das BauGB ausgeschlossen sei. Das sollte einheitlich in den städtischen B-Plänen geregelt werden und nicht unterschiedlich behandelt werden, je nachdem welcher Planer oder welche Planerin für die Stadt arbeitet.

Wir stimmen zu!

Verwandte Artikel