5. September 2013
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert die ablehnende Haltung der schwarz-gelben Landtagsfraktionen zu ihrem Gesetzentwurf zu mehr Transparenz bei Gehältern in Öffentlichen Unternehmen. Mit dem Gesetzentwurf sollten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, selbst nachzuvollziehen, ob die Bezahlung angemessen und leistungsgerecht ist, so die kommunalpolitische Sprecherin, Ellen Enslin. In vielen Öffentlichen Unternehmen oder Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, werden teils üppige außertarifliche Vergütungen gezahlt. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf erreichen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger einen Eindruck davon verschaffen können, ob die Vergütungen berechtigt sind. Es geht uns um mehr Offenheit und Transparenz. Denn im schlimmsten Fall sind es die Bürgerinnen und Bürger, die bei Fehlentscheidungen die Verluste ausgleichen müssen, weil Steuern und Gebühren erhöht werden müssen.Der vorgelegte Gesetzentwurf sah vor, dass das Land und die Kommunen Bezüge und Leistungszusagen für Mitglieder der Leitungs- und Kontrollgremien bei bestehenden Gesellschaften veröffentlichen. Unter anderem der Bund der Steuerzahler und Transparency International hatten diesen Vorschlag begrüßt. Der GRÜNE Gesetzentwurf orientiert sich an einem Transparenzgesetz aus Nordrhein-Westfalen von 2009. Mittlerweile wurde auch in Berlin und Hamburg ein solches Transparenzgesetz verabschiedet.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne Schlossplatz 1-3;
65183 Wiesbaden Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag
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