Herr Stadtverordnetenvorsteher,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ziel des Integrierten Klimaschutzkonzeptes ist es, auf kommunaler Ebene den Pfad aufzuzeigen, den Usingen zur Erreichung der Klimaneutralität 2045 gehen muss.
Wir haben uns sehr intensiv mit dem Konzept auseinandergesetzt. Soll es doch als „strategische und operative Grundlage für die Klimaschutzmaßnahmen der Stadt Usingen“ dienen.
Das führte zwangsläufig zu etlichen Nachfragen unsererseits. Einerseits, ob denn alle Förderinhalte erfüllt sind, andererseits inhaltlicher Art.
Wir danken der Verwaltung für die Antworten auf unsere Fragen.
Mit dem Förderantrag hat die Stadt bestätigt, dass das Klimaschutzkonzept bestimmte Inhalte umfassen wird: z. B. dass die Maßnahmenbeschreibung gem. Vorlage Maßnahmenblatt erfüllt sein muss oder eine Verstetigungsstrategie dabei sein muss. Wir sehen darin mehr als eine Empfehlung, sondern dass die geforderten Inhalte auch behandelt sein müssen. Das sind meine Erfahrungen mit beantragten Förderprogrammen.
Negativ überrascht hat uns, dass die kommunale Einstiegsberatung von 2017 und der Arbeitskreis Energie in der Bestandsaufnahme völlig unter den Tisch gefallen sind. Personalwechsel hin oder her, es zeigt, welchen Stellenwert das damalige Ergebnis in der Verwaltung hatte. Zumal zur Abschlussveranstaltung im Juni 2017 der Bürgermeister durch die Veranstaltung führte. Schade, dass dies dem Bürgermeister nicht mehr präsent war.
Was uns freut, durch einige unserer Fragen konnten Fehler korrigiert werden.
Sicher hätten wir auf die ein oder andere Frage verzichten können, wären wir als Politik zu Zwischenergebnissen kontinuierlich informiert worden, so wie dies bei der Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes empfohlen wird. Der Arbeitskreis Energie wäre das passende Gremium dafür gewesen. Auch hat uns überrascht, dass eine PV-Machbarkeitsstudie fertig ist, aber nicht vorgestellt wurde oder die Ergebnisse einer Potentialanalyse für Freiflächen-PV-Anlagen erst nach dem Klimaschutzkonzept nur stark verkürzt im AK Energie andiskutiert wurde.
Lassen Sie uns auf die Ergebnisse im Klimaschutzkonzept kommen. Uns ist aufgefallen, dass Usingen im Vergleich zu anderen Kommunen bei wichtigen Kennzahlen erhebliche Unterschiede aufweist, die uns bisher nicht erklärt werden konnten, z. B. bei den CO2-Emissionen pro Einwohner*in.
Das kann nicht nur daran liegen, dass in den Nachbarkommunen das Jahr 2019, ein Vor-Corona-Jahr betrachtet wurde und in Usingen das Corona-Jahr 2021.
Weitere erhebliche Differenzen zwischen Usingen und Neu-Anspach ergeben sich für Verkehr und Endenergie.
Im Konzept wird für das Basisjahr 2021 von einer Stromnachfrage von 54 MWh ausgegangen. Davon werden 10,8 MWh mit 327 Anlagen lokal erneuerbar erzeugt. Durch Einsparungen auf der einen Seite, aber steigende Nachfrage für Wärmepumpen und E-Mobilität andererseits, wird der Strombedarf um rund 22 Prozent auf 66 GWh/a für das Jahr 2045 prognostiziert.
Insgesamt soll die Endenergienachfrage von 354 GWh/a auf 58 %, das sind 164,72 GWh/a, sinken. Klimafreundlich aus erneuerbaren Quellen, um das 1,5 Grad Ziel zu erreichen.
Dafür müssen viele Klimaschutzmaßnahmen konsequent umgesetzt und von der Stadt gesteuert werden.
Deshalb lassen Sie uns auf die 22 Maßnahmen, die vorgeschlagen werden, genauer schauen.
Acht dieser Maßnahmen sind gar nicht so neu. Sie wurden schon bei der Einstiegsberatung kommunaler Klimaschutz im Jahr 2017 vorgestellt. Das sind Maßnahmen rund um die Kommune: Energiecontrolling, PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden, Klimaschutzmanagement, Controlling-System, Förderung des Radverkehrs, mehr Flächen für Fußgänger und Radfahrer, Nahwärmeversorgung, soziale und ökologische Beschaffung und Privates Car-Sharing.
(Dies findet sich im Klimaschutzkonzept unter den Maßnahmen KL-1 – KL-4, ÜB1, KK-1, MO-2 und MO-3 wider.)
Bei den Maßnahmen (EE-1 und EE-2,) kommunaler Wärmeplanung und Prüfung/Realisierung von weiteren Freiflächen-PV-Anlagen, handelt es sich auch nicht um neue Maßnahmen, sondern um aktuelle Maßnahmen, bei denen wir schon intensiv im Prozess sind.
Auch wir Grüne haben im Laufe der letzten Jahre Anträge zu fünf Maßnahmen (ÜB-4, ST-1 und KL-2 bis KL-4) eingebracht, die auf der Liste stehen: Einführung Nachhaltigkeitskriterien im Beschaffungswesen, Nachhaltigkeitskriterien in B-Plänen oder Immobilienstrategie mit Energiecontrolling, Sanierung und PV-Anlagen.
Der jetzt vorgelegte Änderungsantrag der Koalition bezieht sich auf drei Maßnahmen. Schon zwei sind intensiv in der Umsetzung. Die Förderung für die Wärmeplanung liegt vor und geht ihren Gang. Auch die Freiflächen-Potenzial-Studie scheint fertig zu sein. Bleibt nur noch die Info-Kampagne mit den Nachbarkommunen zur „Energetischen Sanierung und Fördermittel“ übrig. Zur Wahrheit gehört aber auch: Hier hängen wir uns einfach an das bestehende Format der Taunus-Klimatage vom Hochtaunuskreis und anderer Kommunen dran!
Was allerdings schade ist, wir vermissen konkrete Aussagen im Klimaschutzkonzept, wie die Bürgerschaft an der Energiewende in Usingen beteiligt werden kann z. B. über entsprechende Modelle von Energiegenossenschaften. Die 187 Menschen, die an bei der Online-Befragung teilnahmen und 45 Mitbürger*innen beim Beteiligungs-workshop, sehen wir als positives Zeichen!
Aber Bürgerbeteiligung und ihre Ergebnisse müssen auch ernst genommen und die Vorschläge umgesetzt werden, z. B. das Thema Wassermanagement (Schwammstadt), genossenschaftliche Photovoltaik oder die Speicherung von erneuerbaren Energien Strom.
Auch wenn wir uns bei einigen Aussagen im Klimaschutzkonzept konsequentere Schlussfolgerungen gewünscht hätten, der Grundtenor geht in die richtige Richtung: fossile Energien müssen durch Erneuerbare Energien ersetzt werden und die CO2-Emissionen bis 2045 deutlich reduziert werden. Dafür braucht es eine zügige und konsequente Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen: damit Bürgerinnen und Bürger Unterstützung erhalten und eine nachhaltige Stadtplanung erfolgreich umgesetzt wird.
Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe und das Thema muss ganzheitlich und kontinuierlich durch einen Verantwortlichen in der Verwaltung, bearbeitet werden. In der Ausschussrunde wurde von Mitgliedern der Koalition auf das Klimaschutzmanagement hingewiesen. Deshalb waren wir überrascht, dass die beiden Maßnahmen mit der höchsten Priorität 5, die dauerhafte Etablierung eines Klimaschutzmanagements und die Einführung eines Klimaschutz-Controllings (ÜB-1 und ÜB-2) nicht im Änderungsantrag der Koalition stehen.
Aus diesem Grund haben wir einen Zusatz dieser Maßnahmen zum Änderungsantrag vorgelegt. Dies müssen wir heute entscheiden, um eine Förderung für das „Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement“ erhalten zu können. Sechs Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums muss dies geschehen. Für drei Jahre gibt es eine 40 % Förderung, die wir mitnehmen sollten. Außerdem besteht noch die Möglichkeit, für Klimaschutzmaßnahmen aus dem Konzept weitere Förderungen zu erhalten.
Damit Usingen erfolgreich einen Beitrag zur Klimaneutralität 2045 leisten kann, braucht es eine dauerhafte Etablierung des Klimaschutzmanagements mit Klimaschutz-Controlling, mit einer verbindlichen finanziellen Absicherung im Haushalt 2025.
Je später wir beginnen, umso teurer werden die Maßnahmen sein, um das Ziel Klimaneutralität zu erreichen!
Wenn wir nichts tun, werden alle einen hohen Preis zahlen, besonders die zukünftigen Generationen.
Stimmen Sie unserem Zusatzantrag zu, damit durch ein etabliertes Klimaschutzmanagement die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen gesichert ist.
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