Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren!
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung aufgefordert, auch für die Zeit nach 2030 konkrete Einsparziele zu nennen, um den Temperaturanstieg deutlich unter zwei Grad zu halten, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen.
Mit dem aktuellen Klimagesetz hat die Bundesregierung verbindliche Grenzen für die schädlichen CO2-Emissionen festgelegt: Die sogenannte „Netto-Treibhausgasneutralität“ soll 2045 erreicht werden.
Das bedeutet auch für die Kommunen eine große Herausforderung.
Sehr eindrücklich hat der Usinger Förster in der letzten WULF-Sitzung aufgezeigt, wie sehr der Usinger Wald unter dem Klimawandel leidet!
Zwar ist Usingen Klimakommune, aber wir haben keine CO2-Bilanz und Ökostrom auch nicht! Das muss sich ändern!
Deshalb braucht Usingen ein integriertes Klimaschutzkonzept.
Die Eindämmung des Klimawandels ist eine Aufgabe von höchster Priorität und eine Verpflichtung zum aktiven Klimaschutz. Unter den heutigen Rahmenbedingungen kommt keine Kommune, schon gar nicht eine Klimakommune, ohne ein Klimaschutzkonzept, aus.
Mit einem Klimaschutzkonzept kann der bisherige IST-Stand in Sachen Klimaschutzmaßnahmen ermittelt werden. Ein Zeit- und Maßnahmenplan legt einen abgestimmten Fahrplan mit Schritten, die sofort bzw. mittel- und langfristig umgesetzt werden können, vor.
Zu den Handlungsfeldern, die untersucht werden, gehört selbstverständlich die Förderung der umweltfreundlichen Mobilität. Deshalb braucht es keine separate Auflistung der E-Mobilität inklusive Ladeinfrastruktur als zusätzlichen Themenpunkt, wie der CDU/SPD-Vorschlag fordert. Auch das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) wird als bisherige Maßnahme mitberücksichtigt. Ebenso gehört ein konsequentes Energiemanagement der stadteigenen Gebäude mit Reduktionszielen oder eine umweltfreundliche Energieversorgung dazu.
Nur durch ein grundsätzliches Umsteuern mit konsequenter Reduzierung der schädlichen CO2-Emissionen und dem Einsatz von erneuerbaren Energien bei Strom und Wärme kann Usingen seinen Beitrag zur Klimaneutralität leisten.
- Am Anfang steht eine umfassende Bestandsaufnahme der bestehenden Strukturen in der Kommune, der Energieverbräuche und der damit verbundenen CO₂-Emissionen. Aus diesen Zahlen ergibt sich eine Energiebilanz, anhand derer sich mögliche Einsparpotenziale identifizieren.
- Dann werden wichtige kommunale Handlungsfelder untersucht: Ausbau erneuerbare Energien, Verkehr, Wirtschaft, Bauen und Wohnen, Klimaanpassungsmaßnahmen
- Es müssen Ziele definiert werden: Welche Minderungsziele strebt die Kommune an, welche Strategien werden gewählt und welche Handlungsfelder priorisiert?
- Akteursbeteiligung: Für eine erfolgreiche Umsetzung des Klimaschutzkonzepts hilft es, betroffene Stakeholder wie Verwaltung, Handwerkskammer und Gewerbevereine, Umweltverbände, verschiedene Bevölkerungsgruppen und politische Entscheidungsträger*innen bereits bei der Konzepterstellung einzubinden.
- Maßnahmenkatalog: Es werden geeignete Klimaschutzmaßnahmen abgestimmt, um die definierten Ziele zu erreichen.
Nur mit einem Klimaschutzkonzept erhalten wir die Informationen, welche technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bestehen. Es schafft für alle beteiligten Akteure Planbarkeit und Verlässlichkeit. Auf diese Weise werden die Klimaschutzmaßnahmen als gemeinschaftliche Aufgabe angenommen akzeptiert.
Lassen Sie mich auf den CDU/SPD-Antrag eingehen.
Auf der Seite der Kommunalrichtlinie sind die aktuellen Förderquoten, die z.Z. 75% betragen, zu finden.Ausführliche Informationen und Referenzangaben zu lokalen Beratungs- und Ingenieurbüros finden sich auf der Seite der Nationalen Klimaschutzinitiative.
Und auch auf Landesebene werden Kommunen tatkräftigt unterstützt. Für eine kommunale CO2-Bilanz gibt es z. B. vom Land Hessen eine kostenlose Beratung und kostenlos die Nutzungslizenz einer CO2-Software.
Bei den Kosten von ca. 50.000 € für das Klimaschutzkonzept muss ein kommunaler Eigenanteil von 12.500 € getragen werden.
Uns wurde vorgeworfen, durch die Ausschussrunde diese wichtige Entscheidung zu verzögern. Darüber sind wir sehr überrascht!
Während unser Antrag klar und deutlich die Beauftragung eines externen Büros fordert, kommt der CDU/SPD-Vorschlag nicht über das Prüfstadium hinaus und mit dem Schlusssatz „möglichst zu den Haushaltsberatungen“ wird sich noch eine Tür offengelassen. Unser Antrag fordert eine konkrete Handlung.
Die Diskussion im Fachausschuss hat noch einmal die unterschiedlichen Ansätze deutlich gemacht.
Vielen Dank!
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