Einzelbeschlüsse Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr

Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren,

Die Anforderungen und der Einsatzbereich für einen funktionierenden Brand- und Katastrophenschutz in Usingen werden immer größer. Neben den Einsätzen bei Bränden und technischen Hilfeleistungen kommen durch den Klimawandel neue Einsatzbereiche wie Waldbrände, Starkregenereignisse und Überflutungen hinzu. Und nicht zu vergessen, die Stadt Usingen wächst: Neubaugebiete in der Innenstadt mit ca. 500 Einwohnern, die Wohngebiete in Eschbach und Merzhausen. Und auch das Gewerbegebiet soll noch wachsen.

Der heutige Beschlussvorschlag wurde in der AG Feuerwehr vorbereitet, aber danach hat es noch mehrere intensive Gespräche mit der Feuerwehr und dem Stadtbrandinspektor gegeben.

Wir haben schon im HFA angekündigt, dass wir nach dem interfraktionellen Gespräch mit den Wehrführern uns unsere endgültige Meinung bilden werden.

Deshalb liegt Ihnen heute auch unser Änderungsantrag zu Punkt 4 Wechseladerkonzept vor. Der Stadtbrandinspektor hatte zwei Grundfahrzeuge mit den entsprechenden Abrollbehältern empfohlen. Dies nehmen wir in unserem Änderungsantrag auf!

Nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz haben Kommunen die Aufgabe, „eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausstattung auszustatten und zu unterhalten.“

Brandschutz und Allgemeine Hilfe z. B. Hilfe bei Unfällen sind kommunale Aufgaben.

Große Städte haben eine Berufsfeuerwehr, kleinere Gemeinden haben eine freiwillige Feuerwehr, so wie in Usingen, für jeden Stadtteil. Insgesamt 193 Feuerwehrleute waren 2022 in der aktiven Einsatzabteilung und haben 51 Menschen gerettet.

Dafür danken wir allen, die das Feuerwehrwesen in Usingen am Laufen halten und für Sicherheit und Schutz sorgen!

Durch den demografischen Wandel, veränderte berufliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, werden die Herausforderungen immer größer, die Feuerwehren zu leisten haben.

Der Brand- und Katastrophenschutz ist eine Pflichtaufgabe der Stadt! Und hätten wir nicht die Unterstützung der freiwilligen Feuerwehr, dann bräuchten wir eine Berufsfeuerwehr.

Mit dem Neubau der Usinger Feuerwehr und dem IKZ Technik-Zentrum Feuerwehr sind wir auf dem richtigen Weg, aber es braucht noch mehr.

Deshalb ist es das mindeste, dass die ehrenamtlichen Feuerwehrleute eine gute und moderne Ausstattung haben, damit sie Brandeinsätze erfolgreich durchführen und Menschenleben retten können.

Die notwendige Anerkennung ihrer Arbeit und ihrer Fachkompetenz für das Feuerwehrwesen zeichnet sich aber auch dadurch aus, dass wir auf ihre Empfehlungen hören. Dies ist ein entscheidender Punkt für die Motivation.

Wir haben uns bei anderen Feuerwehren umgeschaut, die schon seit mehr als 20 Jahren Erfahrung mit dem Wechselladerkonzept haben.

Mit nur einem Grundfahrzeug besteht die Gefahr, nicht ausreichend ausgestattet zu sein, wenn ein zweiter Einsatz dazu kommt und die verbleibenden Abrollbehälter nicht zum Einsatz kommen können, weil ein Trägerfahrzeug fehlt.

Grundfahrzeug soll Ersatz für zwei Fahrzeuge sein.

Ein Wechsellader Trägerfahrzeug kostet über 200.000 Euro und wird den Haushalt der Stadt Usingen belasten. Keine Frage. Aber wir haben heute auch den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 vorliegen. Dort heißt es auf Seite drei, dass die finanzielle Situation der Stadt Usingen weiterhin als sehr gut angesehen werden kann, auch wenn wir im Vergleich zu anderen Kommunen eine überdurchschnittliche hohe Verschuldung haben.

Zudem reduziert die Landesförderung den finanziellen Einsatz, sodass es unserer Meinung eine Frage der Prioritätensetzung ist.

Wenn das Trägerfahrzeug 2024 beantragt und bestellt wird, braucht es noch drei Jahre, bis es in der Halle steht. Wenn dies erst 2027 geschieht, dann ist das definitiv zu spät!

Wir halten uns da an die Empfehlung des Stadtbrandinspektors von zwei Wechselladern.

Wir bitten für den Punkt 4 aus der Beschlussvorlage um eine gesonderte Abstimmung mit unserem Änderungsantrag.

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