Grüner Antrag Nachhaltigkeitsziele in B-Plänen

Es gilt das gesprochene Wort.

Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren!

Was heute gebaut oder nicht gebaut wird, hat Auswirkungen auf die Handlungsspielräume der zukünftigen Generationen. Deshalb müssen wir uns in den Städten und Gemeinden von übereilten und kurzfristigen Überlegungen verabschieden und uns mit der Nachhaltigkeit bewusst befassen.

Aus nachhaltigen Oberzielen muss dann ein verbindlicher Rahmen für die Themen Ökologie, Klimaschutz und Nachhaltigkeit entwickelt werden, damit Planung und Umsetzung von Baugebieten zukunftsgerecht und enkeltauglich gemacht.

In dem ein oder anderen B-Plan wurden schon einige Nachhaltigkeitsziele umgesetzt, aber um das 1,5 Grad-Ziel oder einen effektiven Bodenschutz zu erreichen, brauchen wir einheitliche Vorgaben als Grundlage für die Ausarbeitung der B-Pläne.

Umweltfreundliche Strom- und Wärmeversorgung auf der Basis erneuerbarer Energien

Bei der Entwicklung neuer Baugebiete geht es in energetischer Hinsicht im Kern um Folgendes: Die Minimierung des Wärmebedarfs der Gebäude insbesondere durch kompakte Bauweise, technische Vorkehrungen gegen Wärmeverluste (Wärmedämmung) mit Regelungen zu Energieeffizienz-Standards. Bei Betrachtung der Lebenszykluskosten sind heute Passivhäuser und Gebäude, die den KfW-Standard 40 erreichen, die wirtschaftlichsten Bauweisen, die zudem attraktiv gefördert werden.

Und zweitens:

Der verbleibenden Wärmeenergiebedarf sollte ohne CO2-Emissionen gedeckt werden. Also müssen Solarthermie, Geothermie, Photovoltaik etc. und CO2-minimierte Heizsysteme genutzt werden.

Auch die Nutzung der Abwasserwärme in den Kanälen sollte berücksichtigt werden. Die thermische Energie ist ein unterschätztes Potenzial.

Wir hören, dass für die Baugebiete in Eschbach und Merzhausen Energiekonzepte erstellt werden sollen. Dafür ist wichtig, dass die genannten verbindlichen Vorgaben zugrunde gelegt werden und u.a. PV-Anlagen oder KWK-Anlagen berücksichtigt werden.

Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft, ortsnaher Ausgleich für solche Eingriff

Wer auf der grünen Wiese baut, muss diesen Eingriff in Natur und Landschaft, also den Schaden der entsteht, ausgleichen. Dafür braucht es Ausgleichsflächen, die ökologisch aufgewertet werden. Die müssen unserer Meinung möglichst am Ort des Eingriffs (also auf den Grundstücken oder im Geltungsbereich des Planes), in seiner Nähe, im Stadtteil oder im gleichen Naturraum angelegt werden.

Dazu braucht es eine Durchgrünung und Schaffung durchgängiger Grünverbindungen für Tier- und Pflanzenwelt sowie ausreichend öffentliche Grünflächen und Straßenbegleitgrün.

Da Usingen keine Baumsatzung hat, muss gewährleistet sein, dass wertvolle Bäume und Sträucher gesichert werden und bei Fällungen Ersatzpflanzungen erfolgen müssen.

Fassaden- und Dachflächenbegrünung

Jede Versiegelung in der Stadt sorgt im Sommer für Hitzestaus. Begrünte Gebäudeoberflächen tragen entscheidend zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Sie verzögern den Regenabfluss, besonders bei Starkregenereignissen. Sie bieten Insekten Lebensraum.

Alle Flachdächer, bis zu einer Neigung von ca. 15 Grad sollten begrünt werden.

Daneben sollten in Baugebieten für Wohnen und Gewerbe Tiefgaragen, größere Gebäudeteile ohne Fenster, und natürlich Garagen, Carports sowie Gemeinschaftsgaragen begrünt werden.

Ressourcenschonende Struktur, flächen- und energiesparende Planung:

Durch die Inanspruchnahme immer neuer Flächen und die Zerstörung von Böden, werden die begrenzten Landwirtschaftsflächen und fruchtbaren Böden stetig vernichtet. Täglich werden 56 Hektar Fläche verbraucht. Bis 2050 ist ein Flächenverbrauch von Null angestrebt.

Leider wird immer wieder die wichtige Funktion des Bodens unterschätzt. Aber Boden ist nicht nur Flächen-Verfügungsmasse, sondern er stellt für Mensch und Natur eine wichtige Lebensgrundlage dar.

  • Er ist Speicherraum für Niederschlagswasser und wirkt als Regulator des Wasserhaushaltes.
  • Er bildet ein wirkungsvolles Filter- und Reinigungssystem und schützt dadurch das Grundwasser.
  • Er sind Standort und Lebensraum für Vegetation und Tierwelt.
  • Er ermöglicht den Anbau von Nahrungsmitteln.

Das wird oft vergessen!

Versiegelter Boden ist toter Boden und die dort vorkommenden Lebewesen haben dort keine Überlebenschance mehr. Die Versiegelung des Bodens ist daher ein einschneidender Eingriff in den Naturhaushalt mit zahlreichen negativen Folgen für die Umwelt:

  • Versiegelte Flächen verhindern das Eindringen des Niederschlagswassers in den Boden, wodurch dem Grundwasser weniger Wasser zugeführt wird.
  • Durch den vermehrten oberflächigen Abfluss werden die Kanalisation und die Kläranlagen stark beansprucht. Verschmutzte Abwässer gelangen so häufiger in die Fließgewässer.
  • Die Grundwasserqualität verschlechtert sich insgesamt durch die fehlende Bodenfilterung.
  • Versiegelte Bodenflächen gehen als Standort für Pflanzen, die Lebensgrundlage für Mensch und Tier darstellen, verloren.

Flächenverbrauch bedeutet immer auch direkten und indirekten CO2-Ausstoß, sodass dieser im Sinne einer klimagerechteren Zukunftsgestaltung immer zu minimieren ist!

Eine flächen- und energiesparende Planung bedeutet kompakte und mehrgeschossige Baukörper, ausgerichtet auf eine optimale Nutzung von Sonneneinstrahlungen und die Vermeidung von Verschattung.

Dazu gehören gemeinschaftliche Stellplätze, und eine geringstmögliche Versiegelung nach Art und Beanspruchung der Straßen z. B. ein geringerer Straßenquerschnitt.

Auch kann durch Entsiegelung an anderer Stelle ein Ausgleich geschaffen werden.

Auch eine Beratungspflicht für Grundstückskäufer*innen z. B. zu Umweltschutz, Biodiversität und Klimaschutz ist vorstellbar.

Nachhaltiges Mobilitätskonzept

Durch die Schaffung von neuen Straßen werden Lärm und Abgase produziert, die die Umwelt erheblich belasten. Ziel der Stadtentwicklung muss die Vermeidung von Verkehr sein. Deshalb sind bei neuen Planungen die Entfernungen zwischen den Funktionen „Wohnen“, „Arbeiten“, „Nahversorgung“ und „Freizeit“ möglichst kurz zu halten, damit insbesondere der motorisierte Individualverkehr reduziert wird.

Die „Stadt der kurzen Wege“ erfüllt dies: Kurze Wege ermöglichen es den Bewohnern, weitestgehend auf das Auto zu verzichten und klimafreundliche Mobilitätsformen zu nutzen.

Um die Umwelt zu schonen ist es erforderlich, für den ÖPNV, Fußgänger- und Radverkehr optimierte Lösungen auszuarbeiten, damit diese Verkehrsarten gestärkt und verbunden werden.

Dazu gehören ausreichend breite und durchgängige Gehwege sowie gute Bedingungen für den Radverkehr. Die speziellen Belange von Kindern, Menschen mit Behinderungen und alten Menschen werden berücksichtigt. Nahmobilitätskonzept

  • Abstellanlagen für den motorisierten Verkehr sollten in Randbereichen gebündelt werden. Attraktive Freiflächen mit hoher Aufenthaltsqualität sind zu schaffen und von oberirdischen Stellplätzen zu trennen.
  • Die Möglichkeiten zur Herstellung von Velorouten und Fahrradstraßen sollten geprüft werden. [1]
  • Die Errichtung ausreichend gesicherter und wetterunabhängiger sowie öffentlich zugänglicher Stellplätze für Fahrräder, Lastenräder und Roller ist zu berücksichtigen. 
  • Alternative Mobilitätsangebote wie Gemeinschaftslastenräder und Quartiers-Carsharing sind zu ermöglichen.
  • „bequeme“ Informationszugänglichkeit von Bürgerbus, Anruf-Sammeltaxi etc.,

Auch die Versorgung mit E-Ladestationen für Elektro-Autos und E-Bikes ist zu beantworten.

Selbstverständliche sollte in allen Baugebieten Tempo 30 gelten.

Ökologisches Wassermanagement u.a. Schwammstadt, Brauchwassersysteme etc.

Durch die Hitzesommer verlängern sich die Vegetationsperioden u.a. steigt durch die Verdunstung der Wasserbedarf. Deshalb braucht es Langzeitspeicher, die den Winterniederschlag zwischenspeichern, um im Sommer ausreichend Wasser zu haben.

Regenrückhaltebecken, sogenannte Rigolen oder Mischwasserüberlaufbecken waren bisher auf den Rückhalt bei Starkregenereignissen auf die baldige Entleerung innerhalb weniger Stunden ausgerichtet.

Mit der wassersensiblen Stadtplanung wird das Wasser über längere Zeit, Wochen und Monate, gehalten. Die Maßnahmen der sogenannten Schwammstadt werden als blau-grüne Maßnahmen bezeichnet, die sich schon bewährt haben. Verstärkt hinzu kommen Pflanzen, da die Verdunstungsrate zur Kühlung beiträgt.

Die versiegelte Fläche soll minimiert werden.

Das auf Dachflächen und allen sonstigen befestigten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser soll grundsätzlich auf dem jeweiligen Grundstück genutzt werden, z. B. für die Brauchwassernutzung oder Gartenbewässerung.
Die Straßenentwässerung erfolgt, soweit es räumlich und aufgrund der Bodenverhältnisse im jeweiligen Gebiet möglich ist, ebenfalls vorzugsweise in Mulden bzw. Mulden-Rigolensystemen, die als Straßenbegleitgrün angelegt sind.

Die Flächen zur Rückhaltung des Niederschlagswassers sind naturnah zu gestalten.

Das ist hat mehr als nur eine Zisterne festlegen.

Schon im Kreisentwicklungskonzept 2030+ wird im Leitsatz 2 darauf hingewiesen, dass die ganzheitliche Quartiersentwicklung im HTK gefördert werden soll.

Uns geht es darum, mit geeigneten Maßnahmen diese wichtigen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

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