Rede zur „Bürgschaftsrichtlinie“

Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren!

Es ist noch gar nicht solange her, da wurde in diesem Haus über eine Bürgschaft für einen Usinger Sportverein diskutiert.

Nach § 104 HGO dürfen Kommunen Bürgschaften nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen und dafür benötigen die Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Natürlich gibt es hier klare Vorgaben. Das stellen wir gar nicht in Abrede.

Der Prozess, wie dieser in Usingen abgelaufen ist, war der Anlass für unseren Antrag, auch wenn die Bürgschaft dann nicht gezogen wurden. Welche Informationen werden den Stadtverordneten automatisch vorgelegt, damit sie eine gute Entscheidung treffen können.

Nach der Ankündigung des Bürgermeisters zu dieser Bürgschaft wurden von den Ausschussmitgliedern notwendige Informationen gefordert. Es gab dann das Angebot an die Fraktionen für Gespräche mit den Vereinsverantwortlichen und zusätzliche Informationen.

Aber es gibt in Usingen keinen vorgegebenen Prozess und es ist auch nicht geregelt, welche Unterlagen die Stadtverordneten erhalten, um eine gute Entscheidung treffen zu können.

Es ist richtig, jede Bürgschaft muss individuell entschieden werden, aber der Prozess des Verfahrens und welche Unterlagen vorliegen müssen, sollte doch einheitlich geregelt sein.

Und es gibt auch in Hessen Kommunen, die über eine Bürgschaftsrichtlinie ein geregeltes Verfahren haben z. B. die Stadt Pfungstadt:

Dort muss z. B. das Kreditinstitut aktiv werden. Notwendige Unterlagen sind z. B. die Jahresabschlüsse mehrerer Jahre, eine Vermögensaufstellung und ein Finanzierungsplan.

Im weiteren Prozess prüft dann die Kämmerei, ob die Unterlagen vollständig sind und dann geht der Bürgschaftsantrag in das parlamentarische Verfahren.

Es darf keine großzügige Geste des Bürgschaftsnehmers sein, notwendige Informationen für eine Entscheidung zu nennen, sondern es muss eine Grundvoraussetzung für das weitere Verfahren sein!

Auch wenn wir wissen, dass wir mit unserer Meinung dazu hier im Stadtparlament alleine sind, klare und konkrete Vorgaben für einen Bürgschaftsantrag und einen geregelten Prozess dazu, erleichtern die Entscheidung für alle.

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